Die Kurse finden an den angegebenen Samstagen in unserem Gemeindehaus (Königsbergerstr. 1a in 35649 Bischoffen) statt. In Zusammenarbeit mit Eigenart Music aus Siegen bieten wir folgende Kurse in zweiwöchentlichem Rhythmus an:
- Gitarre Anfänger – Kurs hat begonnen
- Cajon Anfänger – Start am 08. November
- Gruppenunterricht / 12:00 – 12:30 Uhr
- 16 € pro Person / Monat
- Eigenes Instrument sollte mitgebracht werden (Leihinstrumente nach Absprache verfügbar)
- Anmeldung per E-Mail an info@feg-bischoffen.de
- Schlagzeug Anfänger/Fortgeschritten – Kurs hat begonnen
- Keyboard Anfänger – Kurs hat begonnen
Geplante Termine bis Ende 2025:
13. September,
27. September,
11. Oktober,
25. Oktober,
8. November,
22. November,
29. November (Nur Gitarre & Keyboard) 6. Dezember (Nur Schlagzeug & Cajon) ,
20. Dezember
Stundenplan (Stand 25. Oktober 2025)
Gitarre Anfängerkurs 10-11 Uhr
Keyboard Anfängerkurs 11-12 Uhr
Schlagzeugkurse 10-12 Uhr
Cajon Anfängerkurs 12-12:30 Uhr
Mehr Infos zur Eigenart Music gibt’s hier: https://www.eigenart-music.de
Kurzfristige Infos werden über eine WhatsApp-Infogruppe bekanntgegeben. Sonstige Informationen und Terminverschiebungen sind über diese Homepage abrufbar.
Bei Fragen können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren: info@feg-bischoffen.de
Kleingedrucktes:
- Es werden beginnend im September 2025 bis August 2026 insgesamt 20 Unterrichtsstunden (Cajon 16 Unterrichtsstunden ab November 2025) angeboten. Die genauen Termine werden einige Monate im Voraus auf der Homepage der FeG Bischoffen veröffentlicht. Geplante Termine (Änderungen vorbehalten) sind obenstehend aufgelistet.
- Zielgruppe sind Kinder; Erwachsene sind aber je nach Auslastung der Kurse auch willkommen. Als Mindestalter wird das Grundschulalter empfohlen.
- Die Unterrichtsgebühren sind grundsätzlich monatlich im Voraus zu bezahlen und auf das in der Anmeldungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen mit Verwendungszweck: Vorname, Nachname des Schülers bzw. der Schülerin.
- Es besteht eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende
- Sollte ein Lehrer erkrankt sein, wird die Stunde an einem anderen Termin nachgeholt. Kann ein Schüler krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen, sind die Unterrichtsgebühren dennoch fällig